Lieferengpass bei NEUROCIL AMPULLEN: Darum ist das Medikament aktuell knapp

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 28. August 2025

Bereits im Jahr 2024 hat das für Medikamente zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht, dass es anhaltend beim Medikament NEUROCIL AMPULLENEngpässe bei der Lieferung gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch NEUROCIL AMPULLEN ist aktuell betroffen.

Produktionsprobleme bei NEUROCIL AMPULLEN

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Desitin Arzneimittel GmbH, im Zeitraum vom 15.11.2024 bis zum 31.03.2026 gültig. Bedenklich ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für NEUROCIL® AMPULLEN 25 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Herstellerwechsel” angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: “n.a”.

NEUROCIL AMPULLEN: Die Details zum Medikament

NEUROCIL® AMPULLEN 25 MG/ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Levomepromazinhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Manische Episode, nicht näher bezeichnet
  • Sonstiger chronischer Schmerz
  • Ruhelosigkeit und Erregung
  • Schmerz, nicht näher bezeichnet
  • Nicht näher bezeichnete nichtorganische Psychose

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel ist ein stark dämpfendes Neuroleptikum vom Phenothiazin-Typ (ein Arzneimittel zur Behandlung von Nerven- und Erregungsleiden) mit schmerzhemmenden Eigenschaften.
  • Das Präparat wird angewendet bei:
    • der Akutbehandlung schwerer psychomotorischer Unruhe- und Erregungszustände im Rahmen psychotischer Störungen
    • akuten Erregungszuständen bei manischen Episoden
    • der Behandlung von schweren und / oder chronischen Schmerzen als Kombinationstherapie
  • Die parenterale Anwendung von diesem Arzneimittel sollte nur unter stationären Behandlungsbedingungen erfolgen.
Medikament NEUROCIL AMPULLEN
Hersteller Desitin Arzneimittel GmbH
PZN 00720906
Wirkstoff Levomepromazinhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum 15.11.2024 bis 31.03.2026
relevant im Krankenhaus ja
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Herstellerwechsel

(Stand der Meldung: 25.11.2024)

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall NEUROCIL AMPULLEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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