Lieferengpass bei SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: “Erhöhte Nachfrage”
Für das Medikament vom Hersteller 1 A Pharma GmbH (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 20.07.2023 bis zum 31.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Die Details zum Arzneimittel
Bei SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Emphysem, nicht näher bezeichnet
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
- Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
| Medikament | SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 05391873 |
| Wirkstoff | Salbutamolsulfat |
| Gültigkeitszeitraum | 20.07.2023 bis 31.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
(Stand der Meldung: 13.12.2024)
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Nach Verabschiedung eines Gesetzes für Deutschland durch die Ampel-Regierung im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Die oberste Priorität liegt auf der Rückverlagerung der Produktion nach Europa.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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