Lieferengpass bei QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht lieferbar
Zuletzt wurde am 03.04.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN bezieht. Bereits am 28.01.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Im Gesundheitswesen wachsen die Schwierigkeiten aufgrund von Medikamentenlieferengpässen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN.
Details zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN
Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma Hormosan Pharma GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 27.01.2025 bis zum 31.10.2025. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
Bei QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
| Medikament | QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | Hormosan Pharma Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| PZN | 11146072 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 27.01.2025 bis 31.10.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
(Stand der Meldung: 03.04.2025)
Lieferengpässe in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall QUETIAPIN-HORMOSAN 400 MG RETARDTABLETTEN der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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