Lieferengpass bei QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Zuletzt wurde am 03.04.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN bezieht. Bereits am 28.01.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN ist aktuell betroffen.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN: “Erhöhte Nachfrage”
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Hormosan Pharma GmbH für den Zeitraum vom 27.01.2025 bis zum 31.10.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für QUETIAPIN HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Medikament
QUETIAPIN HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
| Medikament | QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | Hormosan Pharma Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| PZN | 11145977 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 27.01.2025 bis 31.10.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
(Stand der Meldung: 03.04.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall QUETIAPIN-HORMOSAN 200 MG RETARDTABLETTEN beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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