Lieferengpass bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN: Darum ist das Medikament aktuell knapp
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 08.05.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Die Problematik der Medikamenten-Lieferengpässe ist in Deutschland nicht gänzlich neu, jedoch hat sich die Versorgungslage in jüngster Zeit drastisch verschlimmert. Eine wachsende Zahl von Patienten muss auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Therapien umstellen. Das gilt aktuell auch für QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN.
Probleme in der Produktion bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von 1 A Pharma GmbH (D) und ist für den Zeitraum vom 31.10.2024 bis zum 31.07.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 50 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird.
QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
| Medikament | QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 10071892 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 31.10.2024 bis 31.07.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 08.05.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall QUETIAPIN – 1 A PHARMA 50 MG RETARDTABLETTEN beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Nach Verabschiedung eines Gesetzes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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