Lieferengpass bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN: Darum ist das Medikament aktuell knapp
Zuletzt wurde am 08.05.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN bezieht. Bereits am 03.02.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn in ganz Europa sind die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN.
Probleme in der Produktion bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von 1 A Pharma GmbH (D) und ist für den Zeitraum vom 31.01.2025 bis zum 31.07.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 400 MG RETARDTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 400 MG RETARDTABLETTEN sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird.
QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Medikament
Bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 400 MG RETARDTABLETTEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
| Medikament | QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 09947215 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 31.01.2025 bis 31.07.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 08.05.2025)
Lieferengpässe in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall QUETIAPIN – 1 A PHARMA 400 MG RETARDTABLETTEN der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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