Lieferengpass bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 08.05.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen und Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen 1 A Pharma GmbH (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 30.11.2024 bis zum 31.07.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 300 MG RETARDTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 300 MG RETARDTABLETTEN sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
Bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 300 MG RETARDTABLETTEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
| Medikament | QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 09947161 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 30.11.2024 bis 31.07.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 08.05.2025)
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall QUETIAPIN – 1 A PHARMA 300 MG RETARDTABLETTEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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