Lieferengpass bei PARKOPAN 5MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 09. September 2025

Zuletzt wurde am 31.03.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel PARKOPAN 5MG bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch PARKOPAN 5MG ist aktuell betroffen.

Probleme in der Produktion bei PARKOPAN 5MG

Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 08.01.2023 bis zum 31.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARKOPAN® 5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird.

PARKOPAN 5MG: Die Details zum Medikament

Bei PARKOPAN® 5 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Trihexyphenidylhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
  • Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
  • Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
  • Arzneimittelinduzierte Dystonie
  • Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet
Medikament PARKOPAN 5MG
Hersteller H e x a l Aktiengesellschaft
PZN 04020956
Wirkstoff Trihexyphenidylhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum 08.01.2023 bis 31.12.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Probleme in der Herstellung

(Stand der Meldung: 31.03.2025)

Verfügbarkeit und Ausblick

Es ist unklar, ob im Fall PARKOPAN 5MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Nach Verabschiedung eines Gesetzes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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