Lieferengpass bei PARKOPAN 2MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Arzneimittels
Zuletzt wurde am 31.03.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament PARKOPAN 2MG bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen und Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn in ganz Europa sind die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch PARKOPAN 2MG ist aktuell betroffen.
Produktionsprobleme bei PARKOPAN 2MG
Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma Hexal AG bleibt vorerst bis zum 31.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARKOPAN® 2 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für PARKOPAN® 2 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
PARKOPAN 2MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei PARKOPAN® 2 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Trihexyphenidylhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
- Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet
- Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
- Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
- Arzneimittelinduzierte Dystonie
| Medikament | PARKOPAN 2MG |
|---|---|
| Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
| PZN | 04020927 |
| Wirkstoff | Trihexyphenidylhydrochlorid |
| Gültigkeitszeitraum | 12.09.2023 bis 31.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 31.03.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall PARKOPAN 2MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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