Lieferengpass bei FERRLECIT 40 MG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 06.05.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Präparat FERRLECIT 40 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 04.04.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Medikamentenengpässe werden zu einer zunehmenden Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch FERRLECIT 40 MG ist aktuell betroffen.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament FERRLECIT 40 MG: “Probleme beim Wirkstoffhersteller”
Für das Medikament vom Pharmazeuten Sanofi-Aventis Deutschland GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 22.12.2025. Bedenklich ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für FERRLECIT® 40 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für FERRLECIT® 40 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten “Probleme beim Wirkstoffhersteller” mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: “Eingeschränkte Lieferfähigkeit. Mögliche Alternativpräparate können der Onkopedia Leitlinie “Eisenmangel und Eisenmangelanämie” entnommen werden”.
FERRLECIT 40 MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei FERRLECIT® 40 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Eisen(III)-natrium-D-gluconat-hydroxid-oxid-Komplex (ca. 2:1:1:x:y) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Eisenmangel
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat ist ein Mittel gegen Eisenmangel im Blut und wird angewendet bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren.
- Der arzneilich wirksame Bestandteil ist Eisen(III)-natrium-D-gluconat-hydroxid-oxid-Komplex, entsprechend 62,5 mg Eisen(III)-Ion, hergestellt aus Eisen(III)-chlorid-Hexahydrat, Natriumcarbonat-Decahydrat und Natrium-D-gluconat.
- Das Arzneimittel wird angewendet bei ausgeprägten Eisenmangelzuständen, wenn ein Ersatz des Eisens nicht durch eine Einnahme (orale Eisensubstitution) möglich ist.
| Medikament | FERRLECIT 40 MG |
|---|---|
| Hersteller | Sanofi-Aventis Deutschland GmbH |
| PZN | 03075346 |
| Wirkstoff | Eisen(III)-natrium-D-gluconat-hydroxid-oxid-Komplex (ca. 2:1:1:x:y) |
| Gültigkeitszeitraum | 04.04.2025 bis 22.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | ja |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme beim Wirkstoffhersteller |
(Stand der Meldung: 06.05.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall FERRLECIT 40 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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