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Lieferengpass bei CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 28. August 2025

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 07.05.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Präparat CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 17.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG: “Probleme beim Sonstigen Hersteller”

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Viatris Healthcare GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 28.02.2025 bis zum 03.09.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PLV.F.E.KONZ.Z.H.E.INF.-L. wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten “Probleme beim Sonstigen Hersteller” mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel

Bei CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PLV.F.E.KONZ.Z.H.E.INF.-L. handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Caspofungindiacetat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:

  • Aspergillose, nicht näher bezeichnet
  • Kandidose, nicht näher bezeichnet
Medikament CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG
Hersteller Mylan Germany GmbH
PZN 13244815
Wirkstoff Caspofungindiacetat
Gültigkeitszeitraum 28.02.2025 bis 03.09.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Probleme beim Sonstigen Hersteller

(Stand der Meldung: 07.05.2025)

Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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