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Lieferengpass bei CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG: Darum ist das Medikament aktuell knapp

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 04. September 2025

Zuletzt wurde am 07.05.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG bezieht. Bereits am 17.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation noch verschärft. Eine wachsende Anzahl von Patienten sieht sich gezwungen, auf essenzielle Medikamente zu verzichten oder auf alternative Therapien umzusteigen. Das gilt aktuell auch für CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Viatris Healthcare GmbH und ist für den Zeitraum vom 28.02.2025 bis zum 03.09.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PLV.F.E.KONZ.Z.H.E.INF.-L. wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten “Probleme beim Sonstigen Hersteller” mit.

CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel

CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PLV.F.E.KONZ.Z.H.E.INF.-L. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Caspofungindiacetat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Aspergillose, nicht näher bezeichnet
  • Kandidose, nicht näher bezeichnet
Medikament CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG
Hersteller Mylan Germany GmbH
PZN 13244815
Wirkstoff Caspofungindiacetat
Gültigkeitszeitraum 28.02.2025 bis 03.09.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Probleme beim Sonstigen Hersteller

(Stand der Meldung: 07.05.2025)

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Da der Engpass im Fall CASPOFUNGIN MYLAN 50 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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