Lieferengpass bei BENDACITABIN 38 MG/ML: Darum ist das Arzneimittel aktuell knapp
Das für Medikamente zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits im Jahr 2023 veröffentlicht, dass es anhaltend beim Medikament BENDACITABIN 38 MG/MLEngpässe bei der Lieferung gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch BENDACITABIN 38 MG/ML.
Probleme in der Produktion bei BENDACITABIN 38 MG/ML
Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma Bendalis GmbH hat aktuell eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 04.12.2023 bis zum 31.01.2027. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BENDACITABIN 38 MG/ML 200 MG PLV.Z.H.E.INFUS.-LSG. wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für BENDACITABIN 38 MG/ML 200 MG PLV.Z.H.E.INFUS.-LSG. sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: “Der derzeitige Lohnhersteller hat die Produktion des Fertigarzneimittels eingestellt”.
BENDACITABIN 38 MG/ML: Die Details zum Arzneimittel
BENDACITABIN 38 MG/ML 200 MG PLV.Z.H.E.INFUS.-LSG. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Gemcitabinhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:
- Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung des Ovars
- Bösartige Neubildung: Harnblase, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Pankreas, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die „Zytostatika” genannt werden. Diese Arzneimittel zerstören sich teilende Zellen, einschließlich Krebszellen.
- Es kann abhängig von der Krebsart alleine oder in Kombination mit anderen Zytostatika gegeben werden.
- Das Arzneimittel wird zur Behandlung von folgenden Krebsarten angewendet:
- Lungenkrebs vom „nichtkleinzelligen” Typ (NSCLC), alleine oder in Kombination mit Cisplatin.
- Bauchspeicheldrüsenkrebs.
- Brustkrebs, zusammen mit Paclitaxel.
- Eierstockkrebs, zusammen mit Carboplatin.
- Harnblasenkrebs, zusammen mit Cisplatin.
| Medikament | BENDACITABIN 38 MG/ML |
|---|---|
| Hersteller | Bendalis GmbH |
| PZN | 15193447 |
| Wirkstoff | Gemcitabinhydrochlorid |
| Gültigkeitszeitraum | 04.12.2023 bis 31.01.2027 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 01.12.2023)
Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall BENDACITABIN 38 MG/ML unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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