Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
Gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1. DEKRISTOL 1.000 I.E. ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel.
2. Es gibt kein DEKRISTOL 2.000 I.E.; bei DEKRISTOLVIT D3 2000 I.E., Vitagamma D3 2.000 I.E., Vitamin D3 Hevert 2.000 I.E. und Vitamin D3 STADA 2000 I.E. ...
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
Gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1. DEKRISTOL 1.000 I.E. ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel.
2. Es gibt kein DEKRISTOL 2.000 I.E.; bei DEKRISTOLVIT D3 2000 I.E., Vitagamma D3 2.000 I.E., Vitamin D3 Hevert 2.000 I.E. und Vitamin D3 STADA 2000 I.E. handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel.
3. Nahrungsergänzungsmittel sind eine besondere Gruppe der Lebensmittel und dienen nur der Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Für die Sicherheit des Produktes ist der Hersteller verantwortlich; ein Nachweis der Sicherheit oder auch der Wirksamkeit wird von der zuständigen Zulassungsbehörde nicht gefordert. Nahrungsergänzungsmittel werden von den Überwachungsbehörden vor Ort außerdem nur stichprobenartig kontrolliert. Es kann also rein theoretisch durchaus sein, dass ihre Dosierung unzuverlässiger ausfällt. Bei den oben genannten Herstellern hätte ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Apothekerin diesbezüglich keine Bedenken.
Herzliche Grüße und alles Gute
Linda Künzig, Apothekerin