Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
durch das E-Rezept ändert sich nichts an den zu leistenden Zuzahlungen und es entstehen auch keine extra Gebühren. Wie bisher beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Elektronische Kassenr...
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
durch das E-Rezept ändert sich nichts an den zu leistenden Zuzahlungen und es entstehen auch keine extra Gebühren. Wie bisher beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Elektronische Kassenrezepte müssen innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden – sie sind also genauso lange gültig wie herkömmliche Papierrezepte. Nach Ablauf dieser Frist erlischt zwar der Erstattungsanspruch, die Rezepte sind aber weiterhin bis zu drei Monate gültig. Sie werden dann als Privatrezept gehandhabt. Die Kosten dafür müssen von den Patienten selbst übernommen werden.
Nicht eingelöste E-Rezepte werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
Herzliche Grüße und alles Gute
Linda Künzig, Apothekerin